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TERMS & CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Verbraucher gemäß § 13 BGB sowie für Unternehmen gemäß §14 BGB, die Dienstleistungen von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE in Anspruch nehmen.

1.2 Durch Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Jegliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Für Anzeigen oder Erklärungen, die der Kunde gegenüber JUDITH KINDT FOTOGRAFIE oder Dritten abzugeben hat, genügt im Falle eines Verbrauchers die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn JUDITH KINDT FOTOGRAFIE den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltslos erbringt.

1.5 Die zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung geltenden Preise finden Anwendung. Etwaige Rabatt- oder Aktionsangebote sind zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Als "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB gelten alle vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form oder ihrem Medium (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos usw.).

2.2 Die Grundlage der Vertragsbeziehung bildet das von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, sofern keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang beim Kunden.

2.3 Durch die Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

2.4 Die Beauftragung von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE durch einen Kunden kann die Begleitung verschiedener Ereignisse umfassen, wie beispielsweise Hochzeiten, Familienshootings, Portrait-Fotoshootings, Schwangerschafts- oder Newborn-Fotoshootings, Paarshootings, Businessfotos, Kindergartenfotos usw.

 

3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen oder Produktionen wird der Ablauf zuvor grob zwischen den Parteien festgelegt. Falls der Kunde spezifische Wünsche hat, sollte er diese gegenüber JUDITH KINDT FOTOGRAFIE äußern.

3.2 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich sicherzustellen, dass am Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/Ort genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde sollte eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einholen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

3.3 Ein von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE erstellter Kostenvoranschlag dient lediglich als unverbindliche Schätzung und basiert auf den Informationen und Wünschen des Kunden. Die tatsächlich angefallenen Kosten können erst nach Abschluss des Fotoshootings bestimmt und berechnet werden.

3.4 Falls es erforderlich ist, Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artists, Assistenten) hinzuzuziehen, ist JUDITH KINDT FOTOGRAFIE berechtigt, diese im Auftrag und im Namen des Kunden zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

3.5 Bei Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass JUDITH KINDT FOTOGRAFIE die erstellten Lichtbilder zu Referenzzwecken verwenden kann, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

4 Überlassung von Bildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.1 Urheberrechtlicher Schutz

4.1 Das zur Ansicht übergebene Bildmaterial unterliegt dem urheberrechtlichen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Eigentum und Nutzung

4.2.1 Die Eigentumsrechte an dem Bildmaterial liegen bei JUDITH KINDT FOTOGRAFIE. Jegliche Nutzung und Weitergabe des Ansichtsmaterials an Dritte durch den Kunden ist untersagt.

4.3 Auswahlfrist und Reklamation

4.3.1 Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder wählt der Kunde diejenigen aus, die er erwerben möchte. Diese Frist gilt auch für eventuelle Reklamationen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertrags- und ordnungsgemäß zugestellt, und der vereinbarte Kaufpreis wird für alle ausgewählten Bilder fällig.

4.4 Reklamationen

4.4.1 Reklamationen bezüglich technischer Umsetzung oder künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen.

4.5 Löschung oder Lizenzgebühr für digitale Bilddaten

4.5.1 Digitale Bilddaten, die zur Ansicht bereitgestellt wurden und vom Kunden nicht erworben werden möchten, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelöscht oder der Datenträger vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5. Stornierung von verbindlich gebuchten Terminen

5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE erhalten hat, wird der Termin für den Kunden reserviert. JUDITH KINDT FOTOGRAFIE kann für diesen Zeitraum keine weiteren Angebote annehmen.

5.2 Für die Reservierung eines Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages fällig. Diese Gebühr wird bei einer Stornierung einbehalten.

5.3 Stornierungen sind bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Danach gelten folgende Stornierungsgebühren:

Bei Stornierung ab 20 Tage vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars

Bei Stornierung 14 Tage vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars

5.4 Bereits gezahlte Stornierungsgebühren werden bei späterer Buchung innerhalb eines Kalenderjahres angerechnet.

 

6. Absage durch JUDITH KINDT FOTOGRAFIE - Änderungen im Ablauf des Fotoshootings

6.1 Im Falle von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit oder schlechtes Wetter wodurch JUDITH KINDT FOTOGRAFIE den Auftrag nicht ausführen kann, entfallen Schadensersatzforderungen seitens des Kunden.

6.2 JUDITH KINDT FOTOGRAFIE wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen oder einen Ausweichtermin zu finden. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.

6.3 Unwesentliche Änderungen im Ablauf des Fotoshootings berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Stornierungen seitens JUDITH KINDT FOTOGRAFIE werden zeitnah erstattet.

 

7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

7.1 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass alle Teilnehmer informiert werden, dass fotografiert wird, und ihre Einwilligung eingeholt wird.

7.2 Personen, die keine Einwilligung erteilt haben, dürfen bei Gruppenaufnahmen nicht erkennbar sein.

7.3 Unterlässt der Kunde diese Maßnahmen, stellt er JUDITH KINDT FOTOGRAFIE von Ansprüchen Dritter frei.

 

7.4 Der Kunde klärt im Voraus, ob Aufnahmen an der Veranstaltungsort erlaubt sind, und holt gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers ein.

7.5 Bei Untersagung der Fotoaufnahmen trägt der Kunde sämtliche vereinbarten Kosten.

7.6 Der Kunde klärt im Voraus die Aufgabenverteilung bei Anwesenheit mehrerer Fotografen.

 

8 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE

Als Kunde von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE bitten wir Sie, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen und zu beachten:

8.1 Anfahrt und Vorbereitung des Fotoshootings

Wir bitten darum, spätestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin am Shootingort anzukommen. Bei Verspätungen behalten wir uns vor, diese Zeit von der Aufnahmedauer abzuziehen. Ausnahmen können im Einzelfall gemacht werden.

8.2 JUDITH KINDT FOTOGRAFIE übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Bitte denken Sie daran, bei längeren Fotoshootings ausreichend Verpflegung (Getränke und Snacks) für Pausen mitzubringen.

8.4 Neugeborenen-Shooting

8.4.1 Newborn-Fotoshootings sollten idealerweise innerhalb der ersten 14 Tage nach der Geburt stattfinden und können bis zum 3. Lebensmonat durchgeführt werden.

8.4.2 Das Shooting kann entweder bei Ihnen zu Hause oder an einem vereinbarten Ort stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, um Ihrem Baby Ruhe für Fütterung und Umziehen zu ermöglichen.

8.4.3 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für Ihr Baby und für sich selbst.

8.4.4 Shootingkleider und Babykleider dürfen von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE ausgeliehen werden. Wir bitten um achtsamen Umgang.

8.4.5 Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

 

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Beanstandungen sind unverzüglich dem jeweiligen Fotografen mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, kann dies seinen Anspruch auf Vergütungsminderung verwirken.

8.6 Fotoaufnahmen, insbesondere im Freien, bergen stets ein Restrisiko. Der Kunde ist nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung gegen Unfälle und Rettungseinsätze abgesichert. JUDITH KINDT FOTOGRAFIE übernimmt hierfür keine Haftung.

 

9. Bearbeitung der Bilder

9.1 Die Bilder werden grundsätzlich von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE optimiert. Umfangreiche Retuschen sind nur gegen gesonderten Auftrag und zusätzliche Vergütung möglich.

9.2 Alle verwertbaren Bilder einer Hochzeitsreportage werden professionell bearbeitet. Darüber hinaus werden eine festgelegte Anzahl von Fotos im Rahmen bestimmter Fotopakete fein bearbeitet (Hautretusche und Farblook).

9.3 Nach Zusendung der Bilder bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit haben Kunden einmalig die Möglichkeit, Änderungswünsche zur Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem üblichen Stil von Judith Kindt Fotografie entspricht. Der übliche Stil kann anhand der auf der Webseite/Facebook-Seite gezeigten Bilder eingesehen werden.

9.4 Reklamationen bezüglich der bearbeiteten Bilder sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe oder Zugriff schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß akzeptiert, und die Vergütung für sämtliche Bilder wird fällig.

 

10. Gutscheine

10.1 Kunden können bei JUDITH KINDT FOTOGRAFIE Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

10.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahr ab Ausgabe begrenzt.

10.3 Die Gutscheine sind nicht auf Sonderangebote / Aktionstage anwendbar

 

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht für Judith Kindt Fotografie

11.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1.1 JUDITH KINDT FOTOGRAFIE besitzt das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

11.1.2 Die Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz, um die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis weiterzugeben.

11.1.3 Jegliche Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

11.1.4 Die Nutzung der Fotoaufnahmen in Social-Media-Kanälen ist gestattet, sofern eine korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

11.1.5 Kommerzielle Nutzung der Fotoaufnahmen durch den Kunden, z. B. für Unternehmenswebseiten, Werbung, Flyer und in Social Media, erfordert eine gesonderte Lizenzvereinbarung, in der die Nutzungsrechte festgelegt werden.

11.1.6 JUDITH KINDT FOTOGRAFIE gewährt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung. Der Umfang dieser Rechte richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. Jegliche Rechteübertragung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nach vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

11.2 Eigentumsrechte und Urhebernennung

11.2.1 JUDITH KINDT FOTOGRAFIE behält das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder sowie an digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrags erstellt wurden.

11.2.2 Der Kunde verpflichtet sich JUDITH KINDT FOTOGRAFIE Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

11.2.3 Bei Veröffentlichungen muss der Kunde JUDITH KINDT FOTOGRAFIE in branchenüblicher Form als Urheber nennen. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild sowie im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet und bedarf gesonderter Vereinbarungen.

11.2.4 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE.

11.3 Kundenbilder und Weiterverarbeitung

11.3.1 Kundenbilder, die nicht von Judith Kindt Fotografie erstellt wurden, unterliegen den Nutzungsrechten des Kunden. Judith Kindt Fotografie hat jedoch ein Urheberrecht an den erstellten Produkten, wobei das Urheberrecht am Bild beim Kunden verbleibt.

11.3.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber zu sein, andernfalls stellt er JUDITH KINDT FOTOGRAFIE von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

11.3.3 Judith Kindt Fotografie behält sich das Recht vor, übermittelte Bilddateien auf Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien zu überprüfen. Nicht konforme Bilder können von der Weiterverarbeitung ausgeschlossen werden.

11.3.4 Jegliche Haftung von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE für Kundenbilder ist ausgeschlossen, und der Kunde stellt Judith Kindt Fotografie von jeglicher Haftung frei.

 

 

11.3.5 Sind Leistungen von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE aufgrund der beigebrachten Kundenbilder nicht verwertbar, bleibt der Vergütungsanspruch von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE bestehen.

11.3.6 Bei der Überlassung von Bildern zur Herstellung von Produkten räumt der Kunde Judith Kindt Fotografie ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien ein, einschließlich der Bearbeitung der Bilder.

11.4 Mitwirkungspflichten, Fristen und höhere Gewalt

11.4.1 Vereinbarte Liefertermine und Fristen sind freibleibend und verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.

11.4.2 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass JUDITH KINDT FOTOGRAFIE alle erforderlichen Informationen und Freigaben rechtzeitig erhalten hat.

11.4.3 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die die Leistungserbringung beeinträchtigen, können sich die Fristen entsprechend verlängern.

 

12. Vergütungsmodalitäten und Nutzungsgebühren für Judith Kindt Fotografie

12.1 Honorar und Abrechnung

12.1.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß den Honoraren, die im jeweiligen Angebot von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE angegeben sind.

12.1.2 Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen, Material- und Laborkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten berechnen sich wie folgt:

Anreisekosten: 0,40 € pro Kilometer, ab einer Entfernung von mehr als 15 km vom Wohnort von Judith Kindt Fotografie.

Überstunden: 80,00 € pro halbe Stunde.

Übernachtungskosten und andere Auslagen.

12.2 Zurückbehaltung und Aufrechnung

12.2.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche von Judith Kindt Fotografie zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder gerichtlich festgestellte Forderungen des Kunden.

12.3 Anpassung der Vergütung

12.3.1 Wenn der Kunde die Leistungen von Judith Kindt Fotografie in einem größeren Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart nutzt und die vereinbarte Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen aus der Nutzung steht, kann Judith Kindt Fotografie eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen.

12.4 Rechnungsstellung und Eigentumsvorbehalt

12.4.1 Judith Kindt Fotografie kann nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung von 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung stellen. Des Weiteren kann Judith Kindt Fotografie Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen verlangen.

12.4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Teil- oder Gesamtleistung durch Judith Kindt Fotografie.

12.4.3 Judith Kindt Fotografie behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, Produkten oder Leistungen vor.

12.5 Zahlungsfrist und Verzugszinsen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet werden.

 

13. Einbeziehung von Subunternehmern

Judith Kindt Fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne Zustimmung des Kunden. Die Haftung von Judith Kindt Fotografie für die Leistungen bleibt davon unberührt.

 

14. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder zu verwenden.

 

15. Haftung und Verjährung

Die Haftung von JUDITH KINDT FOTOGRAFIE gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt ein Jahr für Kaufleute und zwei Jahre für Verbraucher.

 

16. Aufbewahrung und Qualitätssicherung

Die Aufbewahrung der Negative durch JUDITH KINDT FOTOGRAFIE beträgt maximal 3 Jahre, sofern eine Einwilligung vorliegt. Die Haftung für die Qualität der Materialien beschränkt sich auf die Herstellergarantie.

 

17. Schadensersatz und Vertragsstrafe

Für Verletzungen der Urheberkennzeichnung oder unerlaubte Nutzung des Bildmaterials kann eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten Nutzungsvergütung verlangt werden.

 

18. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Wetzlar, es gilt deutsches Recht.

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